An­mel­dung

Sie können mich über das Kontakt­formular, per Telefon unter 079 936 67 44 oder per E‑Mail an caroline.nicoletti@praxis-züri3.ch erreichen. Bitte schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen, teilen Sie mir Ihre Kontaktangaben und Ihre zeitliche Erreichbarkeit mit. Ich werde mich zeit­nah bei Ihnen melden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.


Ablauf

Nach der ersten Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Dort lernen wir uns gegenseitig kennen und verschaffen uns einen Überblick über die aktuelle Situation und Ihre Anliegen, Ziele und Wünsche. Gemeinsam entscheiden wir den weiteren Handlungsverlauf. Je nach Situation und Fragestellung unterstützt ein anderes Setting (Einzeltherapie, Elternberatung, Familiengespräch) Ihr Kind und Ihre Familie optimal. Auch die Frequenz wird individuell und Ihren Bedürfnissen entsprechend festgelegt.


Kosten

Selbstzahler oder Zusatzversicherungen
Bei Selbstzahlung oder bei Abrechnung über die Zusatzversicherung ist der Tarif für eine Therapiesitzung von 50 Minuten (zusätzlich 10 Minuten Vor- und Nachbereitung) CHF 180. Berichte und Telefongespräche werden nach Aufwand verrechnet. Die Kostenbeteiligung durch die Zusatzversicherungen ist aktuell noch nicht abschliessend geklärt und je nach Kasse sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse. 

Grundversicherung der Krankenkasse
Seit dem 1. Juli 2022 werden die Kosten der Psychologischen Psychotherapie beim Vorliegen einer ärztlichen Anordnung von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen. Die Tarife orientieren sich an den entsprechenden Tarifsystemen.
Anordnungsformular
Information für Patient:innen
Information für Ärzt:innen

Invalidenversicherung (IV)
Bei einer Kostengutsprache der IV für eine Psychotherapie werden die Kosten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der IV getragen. Ich erfülle die Voraussetzungen für die Abrechnung über die IV und bin auf der Liste des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) eingetragen.

Schulisch indizierte Psychotherapie
Die Schule übernimmt die Kosten einer Psychotherapie vollständig, wenn die Schwierigkeiten eines Kinds sein schulisches Fortkommen gefährdet oder die Klasse als Ganzes belastet. Dafür braucht es im Vorfeld eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD). Dieses Angebot ist kostenlos.

Opferhilfe
Ist Ihr Kind Opfer sexueller oder körperlicher Gewalt geworden, können Sie über die Fachstellen der Opferhilfe eine Kostengutsprache für Psychotherapie beantragen. Die Beratung durch diese Fachstellen ist kostenlos.

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen oder zu verschieben. Nicht rechtzeitig abgesagte Sitzungen werden in Rechnung gestellt. Die Kosten werden dann nicht von den Versicherungen gedeckt und müssen privat getragen werden.


Schwei­ge­pflicht

Als Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht. Alles, was im Zusammenhang mit der Therapie oder Beratung besprochen wird, ist vertraulich und wird ohne Ihr Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben.